Notfallordner & Vorsorgeordner Logo

Digitaler Nachlass: So regeln Sie E-Mails, Konten und Passwörter für den Ernstfall

Online-Konten gehen auf die Erben über – doch ohne Zugangsdaten bleiben sie verschlossen. Wie Sie Ihren digitalen Nachlass ordnen, ohne Ihre Sicherheit zu gefährden.

Von Julian RossAktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Übersicht zum digitalen Nachlass und Formular für Geräte und Passwortmanager auf einem Holztisch.

Fotos aus zwanzig Jahren in der Cloud, das E-Mail-Postfach mit allen Rechnungen, Streaming-Abos, Online-Banking, PayPal, soziale Netzwerke: Ein großer Teil unseres Lebens ist heute digital. Stirbt jemand oder liegt er nach einem Unfall im Koma, stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen. Ein geordneter digitaler Nachlass ändert das – und zwar ohne dass Sie Passwörter auf Papier schreiben müssen.

Was zum digitalen Nachlass gehört

  • Geräte: Smartphone, Computer, Tablet und ihre Entsperrcodes
  • E-Mail-Konten: oft der Schlüssel zu allen anderen Konten
  • Cloud-Speicher: Fotos, Dokumente, Backups
  • Soziale Netzwerke und Messenger
  • Online-Banking, Bezahldienste, Depots und Krypto-Werte
  • Abos und Online-Shops: Streaming, Software, Zeitungen, Kundenkonten
  • Websites und Domains

Die Rechtslage: Erben erben auch Konten

Nach deutschem Recht gehen auch Online-Konten auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Facebook-Konto erhalten müssen – genauso, wie sie Briefe und Tagebücher erben würden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17).

Das Recht auf Zugang ist aber das eine, der tatsächliche Zugang das andere. Ohne Passwort, ohne Zwei-Faktor-Code und ohne entsperrtes Handy müssen Erben oft mit Erbschein und viel Geduld bei jedem Anbieter einzeln vorsprechen. In dieser Zeit laufen Abos weiter und Fotos bleiben unerreichbar.

Passwörter sicher hinterlegen – nicht im Ordner

Passwörter gehören nicht in den Notfallordner. Er wird von mehreren Personen gelesen und liegt nicht im Tresor. Bewährt hat sich dieser Weg:

  1. Verwenden Sie einen Passwortmanager. Darin liegen alle Zugangsdaten verschlüsselt an einem Ort.
  2. Schreiben Sie das Hauptpasswort des Passwortmanagers und die Entsperrcodes Ihrer Geräte auf ein Blatt Papier.
  3. Stecken Sie das Blatt in einen verschlossenen Umschlag und legen Sie ihn an einen sicheren Ort – etwa in eine Dokumentenkassette oder zu Ihrer Vorsorgevollmacht.
  4. Tragen Sie im Notfallordner nur ein, wo der Umschlag liegt.
  5. Prüfen Sie den Umschlag einmal im Jahr: Haben Sie Passwörter geändert?

Zwei-Faktor-Codes nicht vergessen

Viele Konten verlangen zusätzlich einen Code per SMS oder App. Notieren Sie, auf welchem Gerät diese Codes ankommen und wo Wiederherstellungscodes liegen. Sonst nützt selbst das richtige Passwort nichts.

Kapitel „Digitaler Nachlass“: Geräte, E-Mail, Cloud, soziale Netzwerke, Online-Konten und Ihre Wünsche – ohne ein einziges Passwort im Ordner.

Nachlasskontakte bei den Anbietern

Große Anbieter ermöglichen es, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die nach dem Tod Zugriff auf bestimmte Daten erhält oder das Konto schließen darf. Die Funktionen heißen zum Beispiel „Nachlasskontakt“ (Apple, Facebook) oder „Kontoinaktivität“ (Google) und finden sich in den Konto- oder Datenschutzeinstellungen. Richten Sie sie für Ihre wichtigsten Konten ein und vermerken Sie im Notfallordner, wen Sie benannt haben.

Schon zu Lebzeiten: die Vollmacht fürs Digitale

Nicht nur der Todesfall ist ein Thema. Nach einem Schlaganfall muss vielleicht jemand Ihre E-Mails lesen, Rechnungen bezahlen oder einen Handyvertrag kündigen. Dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich auch Post, Telekommunikation und digitale Konten umfasst. Im Vollmachtsformular (PDF) ist dafür ein eigener Punkt vorgesehen.

Ihre Wünsche festhalten

Legen Sie für Ihre wichtigsten Konten fest, was geschehen soll:

  • Löschen, in einen Gedenkzustand versetzen oder weiterführen?
  • Welche Fotos und Dokumente sollen gesichert und an wen weitergegeben werden?
  • Gibt es Inhalte, die niemand sehen soll?
  • Welche Abos und Verträge sollen sofort gekündigt werden?

Den digitalen Nachlass regeln Sie am besten zusammen mit den Kapiteln Banken, Konten, Abos und Verträge – denn viele Online-Abos tauchen nur auf dem Kontoauszug auf. Im Buch „Notfallordner und Vorsorgeordner für Familien und Privatpersonen“ stehen beide Kapitel direkt hintereinander. Einen Überblick über alle Bereiche gibt der Notfallordner-Ratgeber.

Häufige Fragen

Erben Angehörige auch Online-Konten?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass ein Social-Media-Konto wie Briefe und Tagebücher auf die Erben übergeht (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17). In der Praxis scheitert der Zugang aber oft an fehlenden Zugangsdaten.

Soll ich meine Passwörter in den Notfallordner schreiben?

Nein. Notieren Sie im Ordner nur, wo die Zugangsdaten liegen. Am sichersten ist ein Passwortmanager, dessen Hauptpasswort in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort hinterlegt ist.

Was ist ein Nachlasskontakt?

Viele große Anbieter erlauben es, zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die nach dem Tod Zugriff auf bestimmte Daten erhält oder das Konto schließen darf. Die Funktion heißt je nach Anbieter zum Beispiel Nachlasskontakt oder Kontoinaktivität.

Wer kümmert sich um Online-Konten, wenn ich krank bin?

Die Person, der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben – vorausgesetzt, die Vollmacht umfasst ausdrücklich auch Post, Telekommunikation und digitale Konten.

Passende Formulare zum Ausdrucken

Alle Formulare der Ausgabe 2026/2027 ansehen →

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Oktober 2026.

Weiterlesen