Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt durch den Pflegefall
Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, muss vieles gleichzeitig passieren. Wer den Antrag früh stellt, gut auf die Begutachtung vorbereitet ist und seine Pflegewünsche festgehalten hat, gewinnt Zeit und Geld.
Von Julian RossAktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz: Pflegebedürftigkeit kommt oft plötzlich – und mit ihr eine Flut an Fragen. Wer kümmert sich? Wer zahlt? Wie beantragt man einen Pflegegrad? Dieser Beitrag führt Schritt für Schritt durch den Antrag und zeigt, was Sie schon heute im Notfallordner vorbereiten können.
Pflegegrad beantragen in fünf Schritten
- Antrag stellen: Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt – sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb nicht warten, bis alle Unterlagen beisammen sind.
- Beratung nutzen: Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt – auf Wunsch auch zu Hause.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) kommt nach Hause und prüft, wie selbstständig die Person im Alltag ist.
- Bescheid: Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden.
- Widerspruch: Ist der Pflegegrad zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich widersprechen.
Ohne Vollmacht wird es schwierig
Kann die pflegebedürftige Person den Antrag nicht mehr selbst stellen oder Verträge mit Pflegedienst und Pflegeheim nicht selbst unterschreiben, braucht der Angehörige eine Vorsorgevollmacht. Sonst muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen – und das kostet Wochen.
Gut vorbereitet auf die Begutachtung
Am Tag der Begutachtung zeigen sich viele Menschen von ihrer besten Seite. Das ist verständlich, führt aber oft zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Diese Checkliste hilft:
- Ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen führen.
- Aktuellen Medikationsplan und Arztberichte bereitlegen.
- Eine Liste aller Hilfsmittel erstellen (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial).
- Eine vertraute Person ist beim Termin dabei und ergänzt, was fehlt.
- Schwierigkeiten ehrlich schildern – auch nachts, auch an schlechten Tagen.
- Nach dem Termin eine Kopie des Gutachtens anfordern.
Pflegefall-Kapitel mit Schritt-für-Schritt-Anleitung, Checkliste zur Begutachtung, Pflegewünschen für zwei Personen und einer Vorlage für das Pflegetagebuch.
Wie der Pflegegrad ermittelt wird
Es gibt fünf Pflegegrade. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der Gutachter bewertet sechs Bereiche:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, Toilette)
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Aus den Punkten in diesen Bereichen ergibt sich der Pflegegrad – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung).
Leistungen und Hilfe für Angehörige
Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab und wird regelmäßig angepasst – die aktuellen Beträge nennt Ihnen die Pflegekasse. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen
- Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst
- Entlastungsbetrag, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Betreuung
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen
- Tages- und Nachtpflege
- Zuschüsse für den Umbau der Wohnung
- Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
- Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Wenn Angehörige berufstätig sind
- Bei einem akuten Pflegefall dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit gibt es auf Antrag Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.
- Für eine längere Zeit sind Pflegezeit und Familienpflegezeit möglich – abhängig von der Betriebsgröße. Sprechen Sie früh mit Ihrem Arbeitgeber.
- Wer regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhalten.
Pflegewünsche rechtzeitig festhalten
Die meisten Menschen haben klare Vorstellungen davon, wie sie gepflegt werden möchten – aber kaum jemand schreibt sie auf. Im Pflegefall müssen Angehörige dann unter Zeitdruck raten. Halten Sie in Ihrem Notfallordner fest:
- Wo Sie gepflegt werden möchten: zu Hause mit Pflegedienst, bei Angehörigen, in einer Pflege-WG oder in einem bestimmten Pflegeheim.
- Wer die Pflege übernehmen oder organisieren soll.
- Was Ihnen wichtig ist: Körperpflege, Essen, Glaube, Musik, Besuch, Tiere.
- Was Sie auf keinen Fall möchten.
- Wie die Kosten getragen werden können: Rente, Ersparnisse, Pflegezusatzversicherung.
- Kontakte: Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Pflegedienst, Hausnotruf, Sanitätshaus.
Die Vorlage dafür – inklusive Pflegetagebuch zum Kopieren – finden Sie im kostenlosen PDF „Pflegefall“. Im Buch „Notfallordner und Vorsorgeordner für Familien und Privatpersonen“ ist das Pflegefall-Kapitel fester Bestandteil – mit Pflegewünschen für beide Partner, direkt neben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
Ab wann gibt es Leistungen der Pflegeversicherung?
Ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde – sofern die Voraussetzungen dann bereits vorlagen. Deshalb sollten Sie den Antrag sofort stellen und nicht erst Unterlagen sammeln.
Wie lange dauert die Entscheidung über den Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. In bestimmten Fällen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt mit anschließender Pflege, gelten kürzere Fristen.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an und begründen Sie den Widerspruch mit dem Pflegetagebuch und ärztlichen Unterlagen.
Was ist ein Pflegetagebuch?
Eine Aufzeichnung über mindestens zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten wie lange geholfen werden musste. Sie zeigt dem Gutachter den tatsächlichen Hilfebedarf – auch an schlechten Tagen und nachts.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: Oktober 2026.


