Testament
Ein Testament müssen Sie vollständig von Hand schreiben. Dieses Kapitel enthält deshalb kein Formular.
Was Sie in diesem Kapitel finden
- Warum hier kein Formular steht (§ 2247 BGB)
- Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil
- Anleitung Schritt für Schritt
- Zwei Beispiele zum Abschreiben
- Prüfliste: Ist mein Testament wirksam?
- Verwahrung und Testamentsregister
Warum hier kein Formular steht
§ 2247 BGB: Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig von Hand schreiben – vom ersten bis zum letzten Wort. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist unwirksam, selbst mit Unterschrift. Die einzige Ausnahme ist ein notariell beurkundetes Testament.
Schreiben Sie Ihr Testament deshalb auf ein eigenes, leeres Blatt Papier und legen Sie es zu diesem Ordner. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Anleitung, zwei vollständige Beispiele zum Abschreiben und eine Prüfliste.
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaft. Erste Ordnung: Kinder und Enkel. Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Neben Kindern erbt der Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte.
Unverheiratete Partner erben nach dem Gesetz nichts – auch nach dreißig gemeinsamen Jahren nicht. Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden kann.
Der Pflichtteil: Kinder, Enkel, Ehepartner und – wenn Sie keine Kinder haben – Eltern können trotz Enterbung die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch verlangen. Geschwister, Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteil. Der Anspruch verjährt in drei Jahren.
Anleitung: Schritt für Schritt
Haken Sie ab, was Sie beim Schreiben erledigt haben.
- Ein leeres Blatt Papier genommen – kein Formular, kein Vordruck.
- Eine Überschrift geschrieben: „Mein Testament“.
- Den vollständigen Text mit der Hand geschrieben, mit dokumentenechtem Stift.
- Mich mit vollem Namen, Geburtsdatum und Anschrift genannt.
- Klar gesagt, wer erben soll und zu welchem Anteil („Zu meinem alleinigen Erben setze ich … ein“).
- Einen Ersatzerben bestimmt für den Fall, dass der Erbe vor mir verstirbt.
- Alle früheren Testamente ausdrücklich widerrufen.
- Ort und Datum darunter geschrieben.
- Ganz unten mit Vor- und Nachnamen unterschrieben. Alles darunter gilt nicht.
- Bei mehreren Blättern: jedes Blatt mit Datum und Unterschrift versehen oder fest verbunden.
Beispiel 1: Einzeltestament zum Abschreiben
Schreiben Sie diesen Text vollständig mit der Hand ab und ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre eigenen. Streichen Sie, was auf Sie nicht zutrifft.
Beispiel 2: Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner dürfen ein gemeinsames Testament errichten. Einer schreibt den ganzen Text von Hand, der andere unterschreibt eigenhändig mit Ort und Datum (§ 2267 BGB).
Vorsicht bei der Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende die gemeinsam getroffenen Verfügungen in der Regel nicht mehr ändern. Lassen Sie sich vor einem Berliner Testament beraten.
Prüfliste: Ist mein Testament wirksam?
Wenn auch nur ein Punkt offen ist, schreiben Sie das Testament neu. Ein neues Blatt kostet nichts – ein unwirksames Testament kostet Ihre Familie alles, was Sie regeln wollten.
- Der gesamte Text ist mit der Hand geschrieben – kein Wort ist gedruckt.
- Die Schrift ist lesbar.
- Mein vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift stehen darin.
- Es ist klar, wer Erbe wird und zu welchem Anteil.
- Ein Ersatzerbe ist benannt.
- Frühere Testamente sind ausdrücklich widerrufen.
- Ort und Datum stehen darunter.
- Meine eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen steht ganz unten.
- Unter der Unterschrift steht nichts mehr.
- Bei mehreren Blättern: jedes Blatt trägt Datum und Unterschrift.
- Bei einem gemeinsamen Testament: beide Partner haben unterschrieben.
- Es gibt keine Radierungen, kein Tipp-Ex und keine überklebten Stellen.
- Jemand weiß, wo das Testament liegt.
Verwahrung und Testamentsregister
Ein Testament, das niemand findet, wirkt wie kein Testament. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (mit automatischem Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer) ist der wirksamste Schutz: Das Standesamt meldet jeden Sterbefall, das Testament kann nicht mehr übersehen werden. Dafür fällt eine einmalige Gebühr an.
Wann Sie zum Notar gehen sollten
Ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht lohnt sich bei Immobilien im Nachlass, Unternehmensbeteiligung, Patchwork-Familie, geplanter Enterbung oder Pflichtteilsausschluss, minderjährigen oder behinderten Erben, Auslandsvermögen oder befürchtetem Streit. Ein notarielles Testament ersetzt außerdem meist den Erbschein.
Notizen für meinen Entwurf
Diese Seite ist NICHT mein Testament. Was Sie hier notieren, ist ein Entwurf und eine Gedankenstütze. Das gültige Testament muss auf einem eigenen, losen Blatt vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Schreiben Sie hier deshalb keine Unterschrift darunter.
