Bestattung und letzte Wünsche
Ihre Angehörigen müssen diese Entscheidungen innerhalb weniger Tage treffen – meist ohne zu wissen, was Sie gewollt hätten.
Was Sie in diesem Kapitel finden
- Art der Bestattung
- Grabstätte und bestehende Verträge
- Trauerfeier
- Traueranzeige und Benachrichtigungen
- Weitere Wünsche
Art der Bestattung
In Deutschland gilt grundsätzlich Friedhofszwang; die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Ein Bestatter kennt die Regeln Ihres Landes. Ich wünsche:
- eine Erdbestattung im Sarg
- eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung
- eine Baumbestattung im Bestattungswald (Ruheforst, Friedwald)
- eine Seebestattung
- eine anonyme Bestattung
- eine pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage
- die Entscheidung überlasse ich meinen Angehörigen
Grabstätte und bestehende Verträge
Trauerfeier
Auf der Linie unter jedem Punkt ist Platz für Ihre Angaben.
- Ich wünsche eine Trauerfeier.
- Ich wünsche ausdrücklich keine Trauerfeier.
- Kirchlich – Konfession und Gemeinde:
- Weltlich, mit einem freien Redner
- Nur im engsten Familienkreis
- Offener Sarg zur Verabschiedung
Wer soll benachrichtigt werden?
Denken Sie an Menschen, die Ihre Familie nicht kennt: alte Freunde, ehemalige Kollegen, Vereins- und Brieffreunde.
| Name | Beziehung | Telefon oder Anschrift | Von wem benachrichtigt |
|---|---|---|---|
Traueranzeige
Weitere Wünsche und Hinweise
Hinweis: Diese Zeilen sind kein Testament. Rechtlich verbindlich wird die Zuwendung einzelner Gegenstände erst durch ein Vermächtnis im handschriftlichen Testament (Kapitel 12). Als Wunsch an die Familie sind sie trotzdem wertvoll.
