Patientenverfügung
Sie bestimmen im Voraus, welche Behandlung Sie wollen und welche nicht.
Was Sie in diesem Kapitel finden
- Was Sie vor dem Ausfüllen wissen sollten
- Meine Angaben und meine Vertrauensperson
- In welchen Situationen soll sie gelten?
- Meine Entscheidungen zu den einzelnen Maßnahmen
- Wertvorstellungen und persönliche Wünsche
- Unterschrift und regelmäßige Bestätigung
Was Sie vor dem Ausfüllen wissen sollten
§ 1827 BGB: Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben werden (§ 126 BGB). Ein vorgedrucktes Formular dürfen Sie verwenden – nur die Unterschrift muss von Ihrer Hand stammen.
Ihre Angaben müssen konkret genug sein. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nach der Rechtsprechung des BGH für sich genommen nicht aus. Deshalb ist dieses Formular zweigeteilt: zuerst die Situationen, dann die einzelnen Maßnahmen. Kreuzen Sie nur an, was Sie wirklich wollen – nicht angekreuzte Punkte gelten als nicht geregelt.
Aktive Sterbehilfe ist strafbar (§ 216 StGB). Sie können jede Behandlung ablehnen, aber niemanden bitten, Ihr Leben aktiv zu beenden. Am wirksamsten ist die Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht (Kapitel 10) und Betreuungsverfügung (Kapitel 11). Sprechen Sie vor dem Ausfüllen mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Vertrauensperson.
Meine Angaben und meine Vertrauensperson
In welchen Situationen soll diese Verfügung gelten?
Kreuzen Sie jede Situation an, für die diese Verfügung gelten soll. Nicht angekreuzte Situationen sind nicht erfasst – dort entscheidet dann Ihre bevollmächtigte Person.
- Ich befinde mich mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar im Sterbeprozess.
- Ich befinde mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, auch wenn der Tod noch nicht unmittelbar bevorsteht.
- Mein Gehirn ist so schwer geschädigt, dass ich nach ärztlicher Einschätzung mein Bewusstsein aller Wahrscheinlichkeit nach nie wieder erlangen werde – etwa nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder einer längeren Wiederbelebung.
- Ich befinde mich im fortgeschrittenen Endstadium einer Demenz und kann Nahrung und Flüssigkeit nicht mehr auf natürlichem Weg zu mir nehmen.
- Weitere von mir beschriebene Situation:
Lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung und Beatmung
In den von mir angekreuzten Situationen gilt:
Lebenserhaltende Maßnahmen
- Alle lebenserhaltenden Maßnahmen sollen unterlassen oder beendet werden. Behandlung und Pflege sollen sich darauf richten, mir Leiden zu ersparen.
- Alle medizinisch möglichen Maßnahmen sollen ausgeschöpft werden, um mein Leben zu erhalten.
- Zunächst behandeln und die Maßnahmen beenden, wenn sich nach ärztlicher Einschätzung keine Besserung zeigt (zeitlich begrenzter Behandlungsversuch).
Wiederbelebung bei Herz- oder Atemstillstand
- Ich wünsche keine Wiederbelebung.
- Ich wünsche eine Wiederbelebung.
- Ich überlasse die Entscheidung meiner bevollmächtigten Person im Gespräch mit den behandelnden Ärzten.
Künstliche Beatmung
- Ich wünsche keine künstliche Beatmung. Atemnot soll medikamentös gelindert werden.
- Ich wünsche eine künstliche Beatmung.
- Nur vorübergehend, solange Aussicht auf Besserung besteht.
Künstliche Ernährung, Flüssigkeit und weitere Behandlungen
Künstliche Ernährung
Künstliche Ernährung erfolgt über eine Magensonde durch die Bauchdecke (PEG-Sonde), über die Nase oder über die Vene. Sie ist eine ärztliche Behandlung und darf abgelehnt werden.
- Ich lehne künstliche Ernährung ab.
- Ich wünsche künstliche Ernährung.
- Nur vorübergehend, solange Aussicht auf Besserung besteht.
Künstliche Flüssigkeitszufuhr
- Ich lehne künstliche Flüssigkeitszufuhr ab. Durstgefühl soll durch Mundpflege gelindert werden.
- Ich wünsche künstliche Flüssigkeitszufuhr.
- Nur in reduzierter Menge, um Beschwerden zu lindern.
Antibiotika, Dialyse, Bluttransfusionen
- Nur, wenn sie Beschwerden lindern.
- Ja, auch wenn sie lediglich das Leben verlängern.
- Nein.
Schmerzbehandlung, Ort und Beistand
Schmerz- und Symptombehandlung
- Ich wünsche eine wirksame Behandlung von Schmerzen, Atemnot, Angst, Unruhe und Übelkeit – auch dann, wenn dadurch als unbeabsichtigte Nebenwirkung meine Lebenszeit verkürzt werden könnte.
- Ich wünsche Schmerzmittel nur in einer Dosierung, die mein Bewusstsein möglichst wenig beeinträchtigt.
- Ich wünsche palliativmedizinische Begleitung durch einen Palliativdienst oder ein Hospiz.
Ort der Behandlung
- Ich möchte, wenn irgend möglich, zu Hause sterben.
- Ich möchte in ein Hospiz verlegt werden.
- Der Ort ist mir nicht wichtig.
Beistand
- Ich wünsche seelsorgerischen Beistand.
- Ich wünsche ausdrücklich keinen seelsorgerischen Beistand.
- Ich möchte, dass meine Angehörigen bei mir sein können.
Organspende, Obduktion und weitere Wünsche
Organ- und Gewebespende
- Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt.
- Ich stimme einer Organ- und Gewebespende zu.
- Ich widerspreche einer Organ- und Gewebespende.
- Die Entscheidung soll meine bevollmächtigte Person treffen.
Hinweis: Wenn Sie einer Organspende zustimmen, können kurzzeitig Maßnahmen nötig sein, die Sie an anderer Stelle abgelehnt haben. Sprechen Sie das mit Ihrer Vertrauensperson durch.
Obduktion und Forschung
- Ich bin mit einer Obduktion einverstanden.
- Ich lehne eine Obduktion ab.
- Ich stelle meinen Körper der Wissenschaft zur Verfügung (Vertrag mit einem Institut liegt vor).
Meine Wertvorstellungen
Kreuze allein können nicht jede Lage abdecken. Tritt eine Situation ein, die hier nicht steht, müssen Ärzte und Ihre bevollmächtigte Person Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Dafür sind diese Zeilen da – sie sind der wertvollste Teil dieses Kapitels.
Verbindlichkeit, Widerruf und Unterschrift
Ich habe diese Patientenverfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und ohne Druck von außen verfasst. Sie ist für Ärzte, Pflegende, Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich, solange die beschriebene Situation vorliegt. Ich kann sie jederzeit formlos widerrufen. Tritt eine hier nicht beschriebene Situation ein, soll meine bevollmächtigte Person auf Grundlage meiner erkennbaren Haltung entscheiden.
Bestätigung des ärztlichen Gesprächs (freiwillig)
Zeugen
Zeugen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, können aber hilfreich sein, wenn später jemand bezweifelt, dass Sie beim Unterschreiben einwilligungsfähig waren.
Bitte auch Kapitel 10 und 11 ausfüllen: Eine Patientenverfügung sagt, WAS geschehen soll – nicht, WER es durchsetzt. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer.
Bestätigung und Aktualisierung
Empfehlung: alle ein bis zwei Jahre bestätigen, außerdem nach jeder schweren Erkrankung und nach jeder Änderung Ihrer Lebenssituation.
